Aktuelle Ereignisse für den Flugbetrieb Gleitschirm in Bayern.
Mitteilung via Email des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege an den DHV vom 20.04.2020
Vereinzelte Gleitflüge sind für Piloten möglich, die zu Fuß zum Startplatz wandern und dann zum Landeplatz fliegen. Sport an der frischen Luft ist erlaubt, § 4 Abs. 3 Nr. 7 Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.
Unter dem Aspekt des Gemeinwohls wird aber darum gebeten, den Sport an der frischen Luft in der unmittelbaren näheren Umgebung durchzuführen. Es wird dringend davon abgeraten, dass man zur Sportausübung über größere Strecken irgendwo hinfährt. Dr. Annalena Scholl, Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege, Referat 51 – Stabsstelle Recht-Corona
Voraussetzung für einen solchen Hike & Fly Flug: Beachtung der Bayrischen-Corona- Allgemeinverfügung: https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-205/
Die Startplätze Predigtstuhl und Zwiesel Alm sind daher für Hike & Fly Flüge freigegeben.
Wir bitten alle Vereinsmitglieder mit dieser Maßnahme sorgsam umzugehen. Prüft das Wetter bitte sorgsam und respektiert Eure Grenzen.
Diese Information am besten ausdrucken und mitnehmen um bei Kontrollen von Organen eine Rechtsgrundlage zu haben.
Guten Flug
Wolfgang Nöhrig, Gleitschirmclub Albatros Bad Reichenhall e.V.
- 1. Vorstand-
0049 (0)160 918 55 910