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  1. Servus zusammen…d.h. es wäre heute gg Nachmittag ein Flug vom Predigtstuhl zur Weitwiese möglich? Lg, ein Gastflieger 🙂

  2. Leider war ich dienstl. unterwegs und konnte
    mich nicht um unsere Flieger-Belange kümmern.
    Wieder in BRH habe ich mich mit den verantw. Offz
    bzgl. Luftraum Gleitschirmpiloten vs Üb „Berglöwe“ unterhalten
    und verbindliche Informationen zur LftRaumNtzg
    erhalten.
    1. Keine Einschränkungen im Bereich Predax und
    Zwiesel/Staufen
    2. lediglich ein SAR-Hbsch für Bergrettung im Raum
    (keine Besonderheit)
    3. im Bereich Reiteralpe sind Kleinstdrohnen
    MIKADO u. ALADIN bodennah in der Luft
    – daher Flugverbot
    FAZIT: dem Wochenendfliegen am Hausberg
    steht, unter Berücksichtigung sonstiger
    LftR-Nutzer nichts entgegen. Hoffe
    die Info kam noch rechtzeitig.

  3. Nach tel. Rücksprache mit der sog. Luftraumkontrolle Bundeswehr in der Hochstaufen-Kaserne ergab sich folgende Situation. Gedächtnisprotokoll Telefongespräch mit Oberstleutnant Schalin.
    Sa. 14.07. und So. 15.07. ist das Gleitschirmfliegen vom Predigtstuhl zum Landeplatz Weitwiese grundsätzlich möglich. Aber wie immer auf die Flugsicht achten. Es soll einzig ein Rettungshubschrauber zwischen Kaserne und Reiteralpe sporadisch unterwegs sein. Keine Drohnen.
    Trotzdem alles im Auge behalten!
    ED-R142 ist bis Sonntag „aktiv“ weil dort die Hauptaktivität des Flugverkehrs stattfindet.
    Diese Info gilt nur für Sa. und So.

  4. Info zur geplanten Clubmeisterschaft am 14.07.2018
    Hiermit eine klare ABSAGE mit dem Hinweis dass wir um eine Woche verschieben werden.
    Die Militärische Übung „Berglöwe“ hat Vorrang!
    Neuer Termin ist Samstag der 21.07.2018.
    Details wie Flugaufgabe, Treffpunkt, Vergnügung werden noch bekanntgegeben.
    Gruß Wuffl

  5. Die Parachute-Notam in Bad Reichenhall ist ja auch wieder am 12. und 13. Juli. Weiß jemand, wer da springt und wo die genau springen? Handelt es sich um eine militärische Übung oder ist das privat? Wahrscheinlich kommt man denen nur in die Quere, wenn man über Reichenhall eine Talquerung ansetzt oder vom Staufen zum Untersberg fliegt. Es könnten jedenfalls auch privat angemeldete Fallschirmsprünge sein.

    Liebe Grüße

  6. [img]https://www.gleitschirmclub-reichenhall.de/wordpress/wp-content/uploads/2018/07/guestbook/001C4C66-0080-4580-B80A-109FDAB4C3D5.jpeg[/img]

  7. Aus aktuellem Anlass: Bundeswehrübung Berglöwe.
    Diese nicht bindende Einschätzung habe ich von einem Berufspiloten erhalten.
    ,all airtraffic ist req. to avoid this area“, d.h. jeglicher Luftverkehr ist aufgefordert das Gebiet zu meiden. Eine Stufe unter Totalverbot. Wenn was passiert ist der Luftverkehrsteilnehmer fällig, also ich würde nicht fliegen“
    Evtl. gibt es ab Montag neue Erkenntnisse.
    Wuffl

  8. Hallo liebe Albatrosse,

    im Rahmen meiner Bachelorarbeit, an der Freien Universität Bozen, beschäftige ich mich mit dem subjektiven Risiko im Gleitschirmfliegen. Dazu benötige ich auch eure Unterstützung.
    Unter dem unterstehenden Link werdet ihr zu eurer eigenen Erfahrung mit Risiken und Unfällen im Gleitschirmfliegen befragt. Meine Arbeit soll eine kleine Unterstützung für das Bewusstsein über die Sicherheit im Flugsport sein und helfen das Gleitschirmfliegen zu einem noch besseren und sichereren Erlebnis werden zu lassen.

    Es dauert ca. 10 Minuten, alle Fragen zu beantworten und es wäre toll wenn ihr euch diese kurze Zeit nehmen würdet. Dieser ist auch bereits auf der Internetseite des DHV bereitgestellt. Vielleicht hat der ein oder die andere ihn ja bereits ausgefüllt. Vielen Dank dafür.
    Ansonsten freue ich mich sehr über eure Teilnahme und schon einmal vielen Dank für eure Unterstützung.

    Der Fragebogen ist bis Sonntag, 15.07.18 verfügbar.

    Hier geht’s zum Online-Fragebogen: https://survey.unibz.it/opinio/s?s=11987

    Liebe Grüße aus dem schönen Südtirol,
    Caro Winkler

  9. Zur Info:
    Am kommenden Freitag wäre wieder Stammtisch im Heimgarten. Wer Zeit und Lust hat ist auf an Ratsch herzlich willkommen. Einige werden diesmal schon ab 17:30 Uhr da sein.

  10. Servus xxx und Hans:
    Hans hat 100%-ig recht. In NOTAM´s sind zusätzlich temporäre Sperr- und Beschränkungsgebiete geregelt. Als Beispiel im Juli (exates Datum weiss ich jetzt auch nicht) der Raum Mittenwald wg. einer Ministerkonferenz.
    Horrido Ecki

  11. Erkennbar ist dies immer am jeweiligen Code (ED-D= Danger; ED-R= Restricted). „Requested to avoid“ steht für erbeten/erwünscht/ersucht den Bereich zu meiden.

    Da -wie vermutet- einige Unsicherheit zum Thema vorherrscht wäre eine Info des Kommentators „Luftaufsicht“ zur Art der NOTAM überaus wünschenswert gewesen.

    Hier nochmal ein bißchen Text zum Thema:

    Als Gefahrengebiet (engl. danger area) bezeichnet man in der Luftfahrt einen festgelegten Luftraum, in dem zeitweilig oder dauerhaft Aktivitäten stattfinden, die eine Gefahr für Luftfahrzeuge darstellen.

    Gefahrengebiete besitzen definierte vertikale und horizontale Ausmaße. Neben der räumlichen Ausdehnung verfügen Gefahrengebiet über eine zeitliche Wirksamkeit. Sie können durchgängig oder nur an bestimmten Tagen und zu festgelegten Uhrzeiten oder auch nur nach vorheriger Ankündigung per NOTAM wirksam sein. Die vertikale Ausdehnung ist ebenfalls im Einzelfall per NOTAM veränderbar. Permanente Gefahrengebiete sind im Luftfahrthandbuch veröffentlicht und werden auf Luftfahrtkarten (insbesondere ICAO-Karten) grafisch dargestellt sowie mit dem Ländercode und einem „D“ (für engl. danger) gefolgt von einer Seriennummer gekennzeichnet. Beispielsweise steht ED-D 41 für ein Gefahrengebiet, das sich entlang der Nordseeküste von Helgoland bis nach Sylt erstreckt[2] (E = ICAO-Region Nordeuropa, D = Deutschland, D = danger).

    Wie auch Luftsperr- und Flugbeschränkungsgebiete dienen Gefahrengebiete der Flugsicherheit. In ihnen existieren grundsätzlich die gleichen – meist militärisch bedingten – Gefahren wie in Flugbeschränkungsgebieten (Artillerie- und Flakschießen, Boden/Luftschießen, Luft/Luftschießen, Luftkampfübungen, Flüge von militärischen Drohnen, Absetzen von Luftlandetruppen etc.). Der Durchflug durch diese Gebiete ist jedoch nicht beschränkt oder erlaubnispflichtig. Gleichwohl gilt für Flugzeugführer die dringende Empfehlung, diese Gefahrengebiete zu meiden oder den Durchflug zuvor mit der Flugsicherung zu koordinieren.

  12. Servus Ecki,

    super dass Du was dazu schreibst! Hätte da auch eine Frage dazu bzw. zu Hans: Wie lautet denn dann der Text für eine verbindliche (!) Flugverbotszone?

    In der NOTAM letzte Woche (Bad Reichenhall und Kirchholz) war in etwa folgendes zu lesen: „ALL AIR TRAFFIC IS REQUESTED TO AVOID THIS AREA. GND – 16000FT AMSL“

    Ich geh mal davon aus, dass das schon eine verbindliche Flugverbotszone ist, oder lieg ich da falsch?

    Warnungen etc. werden ja eher durch „Obstacle“ beschrieben – was aber bedeutet, dass man dort fliegen darf wenn nicht (zusätzlich) ausdrücklich verboten, oder?

    Merci,
    Lobbi