Windmeßanlage auf dem Mittelstaufen nicht genehmigungsfähig

Im letzten Jahr haben wir einen Antrag bei der Stadt Bad Reichenhall für die Errichtung einen Wetterstation eingereicht. Vor ein paar Tagen haben wir leider einen ablehnenden Bescheid erhalten.

Gründe hierfür waren unter andrem die unter  § 35 Abs. 2, Abs. 3 BauGB formulierten Belange.

  • der Mittelstaufen befindet sich im bauplanungsrechtlichen Außenbereich, in welchem keine baulichen Anlagen zulässig sind.
  • die Anlage widerspricht den Darstellungen des Landschafts- bzw. des Landesentwicklungsplans
  • der Mittelstaufen liegt in einer Fläche nach 13d Bay NatSchG und ist als Biotop gesetzlich geschützt.
  • Das Vorhaben beeinträchtigt in diesem Bereich die Belange des Naturschutzes und des Bodenschutzes
  • Beeinträchtigung des Landschaftsbildes
  • kein öffentliches Interesse